Freitag, 13. März 2015

Kunstförderung in Österreich

Grundlage für die Förderungsmaßnahmen bildet das aktuelle Kunstförderungsgesetz 1988.

Förderungsanträge, die sich auf über ein ganzes Kalenderjahr erstreckende Projekte beziehen (Jahrestätigkeit, Jahresprogramm), sind (wenn nicht anders angegeben) spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres einzubringen. Übrige Förderungsanträge sollen (soweit möglich) mindestens 3 Monate vor Projektbeginn vollständig vorliegen.
Einreichtermine der Förderungsprogramme und Preise:

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