Immer wieder ist vom bürokratischen Aufwand für die
Inanspruchnahme von EU-Regionalfördermitteln die Rede. So sind laut einem Bericht des Österreichischen Rechnungshofes für die Förderperiode 2007
bis 2013 37 Stellen für die Vergabe
von
Förderungen zuständig!
Die gesetzliche Umsetzung einer
neuen EU-Regelung zur Verwaltungsvereinfachung hat laut
Rechnungshof über ein Jahr gedauert.Das
„historisch gewachsene und komplexe System“ von 37 Förderstellen mit 69
Förderrichtlinien sei von einer freiwilligen und informellen
Kooperation untereinander geprägt, heißt es in dem RH-Bericht. Die
formalen EU-Anforderungen an die nationalen Verwaltungs- und
Kontrollsysteme „erhöhten Komplexität und Aufwand weiter“. Vor
diesem Hintergrund habe sich die Österreichische Raumordnungskonferenz
(ÖROK) im November 2012 für die Errichtung einer gemeinsamen
Verwaltungsbehörde für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ausgesprochen.
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